Rechtsanwalt Werkvertragsrecht Eckernförde
Das Werkvertragsrecht / Baurecht stellt einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt dar und regelt das Rechtsverhältnis zwischen Besteller und Werkunternehmer im Werkvertrag. Der Werkunternehmer schuldet die Herstellung eines bestimmten Werkes, beispielsweise die Reparatur, die herstellung eines Bauwerks etc.
Als Rechtsanwalt berate und vertrete ich Sie im Zusammenhang mit den zahlreichen Besonderheiten im Werkvertragsrecht, die es zu beachten gilt. Werkunternehmerpfandrecht, Abnahme, Mängelgewährleistungsrechte des Bestellers, Nacherfüllung, Selbstvornahme, Kündigung und Schadensersatzansprüche lassen sich mit anwaltlicher Hilfe schneller durchsetzten oder abwehren. Hier finden Sie weitere Informationen zu meinen Leistungen im
rufen Sie uns an: 04351 - 8832640
oder kontaktieren Sie uns für weitere Informationen!
Rechtsanwalt Werkvertragsrecht Eckernförde
Jonas Siemsen
Langebrückstraße 34
24340 Eckernförde
Telefon 04351-8832640
Fax 04351-8832644
E-Mail: info@rechtsanwalt-siemsen.de