Rechtsanwalt Siemsen
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Rechtsanwalt Wohnungseigentumsrecht Eckernförde

Als Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht in Eckernförde vertrete ich Sie in sämtlichen Fragen zum Wohnungseigentumsrecht. Die Prüfung der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung gehören dabei ebenso wie die Vorbereitung von Anträgen zur Tagesordnung in der Wohnungseigentümerversammlung, die Beschlussanfechtungsklage zu meinen Tätigkeitsbereichen als Rechtsanwalt.


Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum

Streitigkeiten in Wohnungseigentümergemeinschaften entstehen oft bereits durch die falsche Zuordnung von Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum, was erhebliche finanzielle Belastungen durch die Kostenverteilung etwa für die Instandhaltungspflicht nach sich zieht. Aber auch die unberechtigte Nutzung oder Vorenthaltung von Gemeinschaftsflächen und Gemeinschaftseigentum durch andere Wohnungseigentümer oder Mieter ist regelmäßig ein Ärgernis, so dass schon die Beratung durch einen Rechtsanwalt oft weiter hilft.


Wohnungseigentümerversammlung

Die Wohnungseigentümerversammlung ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) das oberste Beschlussorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft. Durch die Wohnungseigentümerversammlung werden Beschlüsse zu laufenden Verwaltungsmaßnahmen, Gebrauchsregelungen für das gemeinschaftliche Eigentum, die Instandhaltung und die Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums, die Bestellung und die Abberufung des Verwalters, die Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft, der Wirtschaftsplan, die Jahresabrechnung und die Rechnungslegung, die Bestellung eines Verwaltungsbeirats und insbesondere zu baulichen Veränderungen, energetischen Sanierung und Modernisierungen beschlossen. Bei allen Fragen rund um die Einladung, Ladungsfristen, Tagesordnungspunkte, Beschlussvorlagen, Beschlussfähigkeit, Abstimmung, Stimmrecht, Stimmgewicht und Vertretung stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt gern beratend zur Seite.


Beschlussanfechtungsklage

Wenn Sie als Wohnungs- oder Teileigentümer mit einem Beschluss der Wohnungseigentümerversammlungen nicht einverstanden sind, bleibt in der Regel nur die Möglichkeit der Beschlussanfechtungsklage. Hier ist Eile geboten, da die Anfechtungsklage binnen Monatsfrist zu erheben und binnen eines weiteren Monats zu begründen ist. Wird der Beschluss nicht innerhalb der Frist angefochten, wird er bestandskräftig und ist umzusetzen. Auch zur Verhinderung der Umsetzung von nichtigen Beschlüssen, die eigentlich keine Rechtswirkung entfalten, bleibt in der Praxis oft nur die Möglichkeit, die Feststellung der Nichtigkeit des Beschlusses gerichtlich zu erwirken. Sofern Sie Zweifel an einem Beschluss haben, prüfe ich gern, ob die Anfechtungsklage wegen formeller oder materieller Mängel erfolgsversprechend ist und vertrete Sie als Rechtsanwalt gern im gerichtlichen Verfahren.



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Rechtsanwalt Wohnungseigentumsrecht Eckernförde

Jonas Siemsen

Langebrückstraße 34

24340 Eckernförde

Telefon 04351-8832640

Fax 04351-8832644

E-Mail: info@rechtsanwalt-siemsen.de

 
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